Vermeidung von Raub, Diebstahl und Überfällen 
Nun ein paar Hinweise, die sich an ältere Mitbürger/innen richtet,
aber auch an gutgläubige Menschen ganz allgemein und an Verkehrsteilnehmer.
Ich gebe mit diesen Hinweisen weder eine Rechtsberatung, noch stelle ich diese Hinweise auf geltendes Recht. Denn es gibt für vieles keinerlei gesetzliche Grundlage.
"Ohne passendes (bestehendes) Gesetz -
keine Strafe bzw. Strafverfolgung !"
Das ist nun mal so in einem rechtsstaatlichen Gefüge, das nicht selten der "Moderne" und den heutigen Anforderungen an ein Strafgesetzbuch hintnerher kommt.
Hier muß dann eben einfach PRÄVENTIV der eigene, gesunde Menschenverstand diese Lücke schließen, damit es gar nicht erst zu Straftaten kommt.
Der Staat kann nicht alles für Sie leisten... ein bißchen selber denken und sich selber schützen muß sein. Dabei will ich Ihnen helfen.
gez. Gabriele Hönschel
1 Machen Sie keinen fremden Personen die Haus- oder Wohnungstüre auf.
- Sollte durch ein Vordach bedingt, nicht einsehbar sein, wer unten steht
und klingelt, rufen Sie vom obigen Fenster aus nach unten und bitten die
Person, vorzutreten und sich zu zeigen und ihr Anliegen vorzutragen.
- Manchmal hilft auch die Installation eines Spiegels, um in tote
Haustürwinkel Einsicht zu nehmen.
- Das beste wäre natürlich eine Sprechanlage mit Monitor / Bild.
Sollte sich jemand als Postkurier ausgeben, Kaminfeger,
Stromableser oder ähnliches oder irgend etwas an Sie persönlich
"überbringen" wollen und Sie die Person nicht kennen, ist es besser, die
Person soll eine amtliche/firmliche Benachrichtung in Ihren Briefkasten
werfen, wo die Sache abgeholt werden
kann oder wie man einen neuen Termin vereinbaren kann.
Machen Sie auf keinen Fall die Türe auf, auch nicht die Wohnungstüre.
Auch nicht, wenn sie eine Vorhängekette hat. Im Ernstfall hält das einen
Räuber nicht ab. Er könnte gegen die Türe treten und die Kette damit
herausreissen, auch könnte er Ihnen Pfefferspray oder ähnliches in die
Augen sprühen, um dann die Kette mit einem Bolzenschneider
durchzutrennen, während Sie nichts mehr sehen und im Schockzustand
sind.
Denken Sie immer daran: Wenn es eine amtliche Person war, muß diese
damit rechnen, niemand anzutreffen. Für solche Fälle sind reale Firmen
oderKuriere vorbereitet und ausgestattet. Es ist nicht schlimm, wenn Sie
den Zutritt aus Sicherheitsgründen verweigern. Es kommt selten vor,
daß jemand Fremdes unangemeldet Eintritt begehrt. Aber gerade da
müssen Sie achtsam sein. Und Einschreiben unterzeichnen ?
Das können Sie auch noch auf der Poststelle, wenn Sie das Schreiben
dort abholen im Nachhinein.
Es gibt also keinen vernünftigen Grund, fremden Leuten einfach die Türe
zu öffnen. Dasselbe gilt natürlich auch, wenn Sie in einem
Mehrfamilienhaus wohnen und jemand bei Ihnen klingelt mit der Vorgabe,
man habe einem anderen Mieter etwas zu geben. Alles Unsinn !
Sie machen niemandem die Türe auf, den Sie nicht kennen, egal, was
die/der Ihnen erzählt und wie lange er/sie Ihnen das Ohr abkaut mit
irgend welchen Geschichten.
Einbrecher erhalten nämlich so einfachen Zugang zum Haus und zu allen
Wohnungen ohne unmittelbar gesehen zu werden.
2 Wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind, vor allem bei Dämmerung oder
nachts oder in abgelegener Gegend und Sie sehen ein Auto am
Straßenrand mit einer Person, liegend auf der Strasse. Fahren Sie
langsam am Unfallort vorbei, schließen Sie Ihre Zentralverriegelung, so
daß niemand aus dem Hinterhalt Ihnen die Fahrer- oder Beifahrertür
aufreißsen kann. (Dies gilt auch für Städte an Ampelanlagen...)
Sichten Sie blitzschnell die Lage:
"Ist hier ein echter Unfall passiert oder sieht es nur so aus?"
Im Zweifel bleiben Sie in der Nähe der Stelle im Auto sitzen und rufen
sofort mit Ihrem Handy unter 110 oder 112 einen Krankenwagen.
Wenn Sie kein Mobiltelefon dabei haben, fahren Sie in die nächste
Ortschaft und telefonieren dort von einer Gasstätte oder einer
Telefonzelle aus und rufen dann die 110 ode 112 an und fahren Sie
danach unverzüglich wieder zum Unfallort zurück.
"Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar".
Das Gesetz wurde nicht grundlos gemacht.
Man wollte damit erreichen, daß Menschen erste Hilfe leisten bei Unfällen
und nicht einfach vorbeifahren. Kein Gericht der Welt wird Sie aber
verurteilen, daß Sie sich dabei nicht einer realen Gefahr aussetzten und
nicht selbst Leib und Leben riskierten, sondern Hilfe holten !
Dies ist meine Einschätzung und bitte, es ist nur meine persönliche
Meinung, mein Tipp und keine Aufforderung.
Wenn Sie Hilfe gerufen haben und sich wieder (als Zeuge) am Unfallort
eingefunden haben, wird Ihnen sicherlich nichts strafrechtliches
geschehen und wenn doch, legen Sie bei einer evtl. Veruteilung
Berufung ein.
Also mir persönlich ist z.B. lieber, ich bekomme schlimmstenfalls ein
Verfahren oder Bußgeld wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort
oder gar wegen augenscheinlicher "unterlassene Hilfeleistung
(denn so sieht's auf den ersten Blick aus und das Gegenteil ist leider
nicht beweisbar), als daß ich nachher schwer verletzt oder ausgeraubt
werde oder meine Hilfsbereitschaft mit dem Leben bezahle.
In den 80er Jahren gab es eine Serie von vorgetäuschten Unfällen in
der BRD, wobei Leute zu schaden kamen, die am vermeintlichen
Unfallort Hilfe leisten wollten. Danach war Ruhe.
Jetzt, jüngst auch im Land Sachsen, kam es wieder zu einem solchen
Fall, wobei ein Fahrer ausgeraubt wurde, weil sich ein Ganove tot stellte
und sich wie ein vermeintliches Unfallopfer auf die Fahrbahn legte, um
eine Verletzung, einen Unfall vorzutäuschen.
Schlimm natürlich für alle Opfer, die wirklich verletzt sind und Hilfe
benötigen, wenn durch solch' assoziales Gesindel die Hilfsbereitschaft
von anderen untergraben wird und Rettungskräfte womöglich wichtige
und oftmals entscheidende Minuten zu spät am Unfallort ankommen ;-(
Ich kann nur hoffen, daß solche Leute gefaßt werden und so hart dafür
bestraft werden, daß sie sowas nie mehr machen.
Ich bin aber auch überzeugt, daß man einen "echten Unfall" doch sehr
gut erkennen kann und dann auch Soforthilfe leisten kann.
Vorgetäuschte Unfälle sind gottseidank die Ausnahme und wer genauer
beobachet und einen kühlen Kopf bewahrt, diese auch erkennen kann
und sich richtig verhalten wird. Und im Zweifel: Sofort selbst Helfen !
Liste wird laufend erweitert !
Weitere Tipps zur Kriminal-Prävention
(mit kostenfreiem Newsletter) gibt es bei
www.Polizei-Beratung.de < anklicken
Warnung vor Geldbetrug
mit 1-Cent-Überweisungen auf Ihr Girokonto
von unbekannten Dritten
- Meldung Dezember 2009 -
Die nachfolgende Warnung bitte ernst nehmen und auch an Bekannte, Freunde und Firmeninhaber/innen, Vereine usw. weitergeben !
AWAKS.info ist zur Kenntnis gelangt:
Es gibt eine neue Masche von Betrügern, um an real existierende Bankdaten zu prüfen und für illegale Abbuchungen zu missbrauchen.
Die Vorgehensweise der Betrüger
sieht wie folgt aus:
Es werden zahlreiche 1-Cent-Überweisungen
an bestimmte Kreditinstitute (über Bankleitzahlen-Angabe), kombiniert mit reinen Fantasie- und Zufallskontonummern von den Unbekannten versendet.













Erfolgt daraufhin keine Fehlermeldung und keine Rückbuchung,
wissen die Betrüger:
* Das Konto existiert - ist also REAL VORHANDEN ! BINGO ! *
Dieses Wissen ermöglicht den Betrügern erst, den Kontoinhaber durch künftige Abbuchungen von diesem (nunmehr bestätigten)Bankkonto zu schädigen.
Falls auf dem Kontoauszug bei der 1-Cent-Gutschrift eine Telefonnummer 'Für Rückfragen' steht, auf keinen Fall dort anrufen !

Hierbei können nämlich sehr hohe Telefonkosten anfallen,
weil auch hiermit zusätzliches Geld gemacht werden soll.

Wie können Sie sich generell davor schützen ?
Wenn Sie auf Ihrem Girokonto eine '1-Cent-Gutschrift' feststellen, gehen Sie sofort zu Ihrem Kreditinstitut und machen Sie dort Meldung !
Lassen Sie sich dann von Ihrer Bank die Kontodaten des Überweisenden feststellen und aushändigen und gehen Sie damit umgehend zur nächsten Polizei-Dienststelle, um Strafanzeige gegen Unbekannt zu stellen, damit die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen die Betrüger veranlassen kann.
Anschließend ändern Sie Ihr Bankkonto. Kündigen Sie das alte Konto umgehend und eröffnen Sie ein neues Konto und bleiben Sie wachsam.
Kontrollieren Sie mindestens einmal die Woche Ihre Kontobewegungen. 